Gemäss Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist für alle gewerblich tätigen Bus- und LKW-Fahrer neben der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation erforderlich. Diese gesetzliche Vorgabe verlangt außerdem von den Fahrern alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung zu absolvieren.
Meine BKF-Weiterbildung in Kooperation mit zertifizierten Ausbildungsträgern, gemäß den Vorgaben des BKrFQG, ist darauf ausgerichtet, Fahrern das notwendige Fachwissen zu vermitteln und ihnen praxisnahe Tipps für ihre tägliche Arbeit zu geben. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten), aufgeteilt in fünf verschiedene Themenbereiche (Module). Jeder Teilnehmer muss somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Weiterbildung auf einem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) eingetragen. Ich lege großen Wert darauf, dass meine Teilnehmer nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erlangen, um ihre Aufgaben sicher und professionell zu erfüllen.
Inh. Heiko Nassowitz
Sangerhäuser Str. 27a
06556 Artern
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.